Professionelle Recherche und gerichtsfeste Beweissicherung
Um die illegale Verbreitung Ihrer urheberrechtlich geschützten Werke und die unbefugte Nutzung von Markennamen bzw. Markenzeichen verfolgen zu können, benötigen Sie eine lückenlose und vom Gericht anerkannte Beweissicherung. Die Copyprotect Software kann Beweise über Rechtsverstöße und Straftaten präzise dokumentieren, um Ihnen damit zu ermöglichen, gezielt gegen Rechteverletzter vorzugehen.
Damit Sie den Überblick behalten, filtert die Software die gefundenen Daten nach Ihren Wünschen. So können Sie zum Beispiel nur Daten über die Rechtsverstöße deutscher oder niederländischer Tauschbörsennutzer aufbereiten oder aber bei Bedarf die Daten von Nutzern aus der ganzen Welt verwenden.
Vollständige Dokumentation
Die vollständige Dokumentation eines Vorgangs umfasst die folgenden Abschnitte:
- Benutzer-Identifikation: IP-Adresse, Benutzername, verwendete Tauschbörsensoftware mit Versionsangabe und Benutzerhashwert. Dieser identifiziert jeden Benutzer eindeutig, selbst nach einem gezielten oder unbewussten Wechsel der IP-Adresse.
- Datei-Informationen: Dateinamen und genaue Details von vollständig angebotenen Dateien und Teildateien.
- Allgemeine Informationen: Entscheidend zur korrekten Ermittlung des Nutzers einer wechselnden IP Adresse ist die exakte Zeitangabe. Die Software gleicht sich deshalb regelmäßig mit unterschiedlichen Atomzeituhren ab. Hierzu wird in einem Logfile die genaue Server Identifizierung des dokumentierenden Servers festgehalten
- Test-Downloads: Die Software ermöglicht die Durchführung von Testdownloads mit Server-Identifikation zur zweifelsfreien Erkennung von Dateien, auch wenn diese verändert wurden. Von veränderten Dateien können zusätzlich Hashwerte aller geladenen Dateienteile und die genaue Größe der Downloads (Bytes) dokumentiert werden.
Ermittlung des Anschlussinhabers
Der Anschlussinhaber einer deutschen IP-Adresse wird nach richterlicher Anordnung im Verfahren nach §101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ermittelt. Damit wird der jeweilige Provider dazu verpflichtet, den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers / IP-Nutzers offen zu legen. Der Kläger erlangt Kenntnis dieser Daten durch Akteneinsicht.