FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie zuverlässig sind die durch die Software ermittelten Daten?

Die Spezialsoftware wurde nach dem Grundsatz grösstmöglicher Zuverlässigkeit entwickelt und umfangreichen Plausibilitäts- und Qualitätstests unterzogen. Neben Produktivdaten liefert die Software im laufenden Betrieb auf Wunsch Prüfdatensätze, die durch spezielle Suchanfragen von eigens für diesen Zweck einzurichtenden Dummy Teilnehmern erzeugt werden können. Sollten die Ergebnisse dieser Prüfdatensätze von den erwarteten Soll-Werten abweichen, können alle Produktivdaten im betreffenden Zeitraum verworfen werden. Auf diese Weise kann der Nutzer fehlerhafte Ermittlung und unrichtige Dokumentation von Rechtsverstößen praktisch ausschließen.

Wie lange können die Provider nach einem Rechtsverstoß noch nachvollziehen, welchem Anschlussinhaber die IP-Adresse zugeordnet ist oder war?

Dies hängt vom Provider und den Rechtsvorschriften des betroffenen Landes ab. Viele deutsche Provider speichern diese Daten für etwa 3-7 Tage, einige sogar bis zu 90 Tage. Über die Rechtsvorschriften zur IP-Speicherung in anderen Ländern kann Ihnen ein spezialisierter Rechtsbeistand Auskunft erteilen. Entscheidend ist, dass Sie bei jedem festgestellten Rechtsverstoß den jeweiligen Provider über die Einleitung des Anordnungsverfahrens nach §101 Abs. 9 UrhG informieren und um vorläufige Speicherung der Verkehrsdaten ersuchen sollten. Damit erhöhen sich die Chancen auf eine erfolgreiche Ermittlung des Anschlussinhabers nach richterlicher Anordnung über die Zulässigkeit der Verwendung der Verkehrsdaten.

Kann wirklich jeder Inhaber einer IP-Adresse ermittelt werden?

Prinzipiell kann jede IP-Adresse auch einem Inhaber zugeordnet werden. In der Regel handelt es sich hierbei um Provider oder Unternehmen mit eigenen IP-Adressen. Eine weitergehende Ermittlung ist in den meisten Fällen also grundsätzlich möglich. Die Erfolgschancen für eine Rechtsverfolgung sind jedoch erheblich von der Gesetzgebung im Ursprungsland der IP-Adresse abhängig. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von einem auf diese Art der Rechtsverfolgung spezialisierten Rechtsbeistand.

Sind die Ermittlungen aus datenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich?

Alle von uns ermittelten und verwendeten Daten sind die selben Daten, welche von den Teilnehmern in Tauschbörsen genutzt werden, um die Rechtsverletzungen zu begehen. Bedingt durch das Funktionsprinzip von Filesharing-Programmen stellt jeder einzelne Nutzer eine Vielzahl von Informationen und Daten öffentlich zur Verfügung. Neben der Information, welche Dateien er anbietet, stehen zwangsläufig auch die verwendete IP-Adresse und andere für die Identifizierung hilfreiche Informationen zur Verfügung. Wir speichern gemäß dem Datensparsamkeitsprinzip nur diejenigen Daten, die für eine erfolgreiche und beweissichere Dokumentation der Rechtsverstöße erforderlich sind.